Entsprechenserklärungen
Am 7. November 2012 wurde der Börsensegmentwechsel sämtlicher Wertpapiere der IKB Deutsche Industriebank AG vom geregelten bzw. regulierten Markt in Qualitätssegmente des Freiverkehrs abgeschlossen. Damit ist die Bank nicht mehr „börsennotiert“ im Sinne von § 3 Abs. 2 AktG, sodass die Pflicht zur Abgabe einer Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG weggefallen ist. Die IKB nimmt daher unterjährige Aktualisierungen der Entsprechenserklärung nicht mehr vor und wird auch neue Entsprechenserklärungen nicht mehr abgeben.
Bei Interesse können die Entsprechenserklärungen der letzten Jahre in den entsprechenden Finanzberichten unter www.ikb.de/ueber-uns/investor-relations/finanzberichte eingesehen werden.
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