Sparen für Kinder

Ermöglichen Sie Ihren Kindern eine sorgenfreie Zukunft mit einem Juniorkonto bei der IKB.

Warum sich ein Juniorkonto bei der IKB lohnt

  • Die Juniorkonten haben die gleichen Konditionen wie für Erwachsene
  • Mindestanlage von 5.000 Euro
  • Individuell auf die Bedürfnisse zugeschnitten, da verschiedene Geldanlagen zur Wahl stehen
  • Kinder können von einem Steuervorteil von bis zu 9.657 Euro profitieren (Grundfreibetrag sowie Sparer- und Sonderausgaben-Pauschbetrag)
  • Online-Kontoführung
  • Die Kontoeröffnung erfolgt online in wenigen Schritten

In die deutsche Wirtschaft investieren und von doppelter Sicherheit profitieren

Seit 100 Jahren Partner des deutschen Mittelstands.

Mit der IKB können Sie auf langjährige Erfahrung vertrauen. Seit der Gründung 1924 sind wir eng mit deutschen Unternehmen und Unternehmern verbunden. Alles basiert dabei auf stabilen Kundenbeziehungen.

Sie sind zweifach abgesichert.

Über die gesetzliche Einlagensicherung und durch die Mitgliedschaft der IKB im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB) wird Ihr Geld stets über zwei verschiedene Sicherungssysteme abgesichert. Mehr erfahren

 

Heute schon Ausbildung oder Studium Ihrer Kinder finanziell absichern.

IKB Auszahlplan für Kinder

Mit einem Auszahlplan, der auf die Dauer der Ausbildung oder des Studiums ausgelegt wird, bieten Sie Ihrem Nachwuchs die finanzielle Sicherheit, die Ausbildung erfolgreich zu absolvieren. Mehr erfahren

  • Regelmäßige Auszahlungen
  • Garantierte Verzinsung
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Braucht die Zukunft Ihrer Kinder einen Plan? Mit Sicherheit.

IKB Festgeld für Kinder

Diese Sparvariante bietet sich an, wenn Sie längerfristig Geld zu einem festen Zinssatz anlegen möchten. Dadurch wissen Sie schon bei Abschluss, welche Summe und welchen Zinsertrag Ihr Kind erhalten wird. Mehr erfahren

  • Höhere Verzinsung als auf dem Sparbuch oder bei Tagesgeld
  • Feste Verzinsung mit planbarem Ertrag
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IKB FestgeldFlex für Kinder

Es gibt die verschiedensten Anlässe, bei denen spontan ein Teil der angesparten Summe vom Konto Ihres Kindes benötigt werden kann. Mit FestgeldFlex haben Sie Zugriff auf 50% Ihrer ursprünglichen Anlagesumme.  Mehr erfahren

  • Garantierte Verzinsung für die gesamte Anlagedauer
  • Tägliche Verfügungsmöglichkeit über bis zu 50 % der Anlagesumme
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Vorsorge für ihre Kinder bei
voller Flexibilität. Jeden Tag.

IKB Tagesgeld für Kinder

Zahlen Sie eine beliebige Summe ein, wann immer Sie möchten und lassen Sie sich etwas auszahlen, wenn es benötigt wird. Mehr erfahren

  • Ein- und Auszahlungen jederzeit möglich
  • Keine Mindestlaufzeit
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So einfach eröffnen Sie ein Juniorkonto bei der IKB

Sollten Sie bereits Kunde bei der IKB AG sein, geben Sie bitte Ihre Kundenummer im Kontoeröffnungsantrag an. In diesem Fall ist kein erneutes Postident-Verfahren notwendig.

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1. Online Formular ausfüllen und ausdrucken

Wählen Sie bei der Kontoeröffnung „Juniorkonto“ aus und bestätigen Sie, dass Sie die aufgeführten Voraussetzungen erfüllen. Das Kontoeröffnungsformular können Sie dann ganz einfach und komfortabel online ausfüllen. Drucken Sie das Dokument aus und unterschreiben Sie es.

2. Sicher bei der Post legitimieren lassen

Nehmen Sie den unterschriebenen Antrag, das automatisch mitgedruckte PostIdent-Formular und ein gültiges Ausweisdokument mit zur nächsten Postfiliale (Tipp). Die Mitarbeiter vor Ort legitimieren Sie und senden uns alle Dokumente kostenlos zu. Ein zusätzliches Dokument benötigen wir bei nicht verheirateten Eltern oder alleiniger Ausübung des Sorgerechts.

3. Online-Zugangsdaten erhalten und loslegen

Nachdem Ihr Konto/Depot eröffnet wurde, erhalten Sie Ihre Vertragsunterlagen und alle nötigen Daten zur Online-Kontoführung per Post. Von dort aus können Sie einfach und bequem auf unsere Produkt- und Servicewelt zugreifen.

Jetzt Juniorkonto eröffnen

Fragen und Antworten zum IKB Juniorkonto

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um Fragen zum IKB Juniorkonto.

  • Gibt es Voraussetzungen, die beim Juniorkonto zu beachten sind?
    Bei der Eröffnung von Juniorkonten sind wir an enge gesetzliche Vorgaben gebunden. So kann ein Juniorkonto nur durch die gesetzlichen Vertreter eröffnet und verwaltet werden. Die gesetzlichen Vertreter müssen sich über das Postident-Verfahren legitimieren.

    Sollten Sie bereits Kunde bei der IKB Deutsche Industriebank AG sein, geben Sie bitte Ihre Kundennummer im Kontoeröffnungsantrag an. In diesem Fall ist kein weiteres Postident-Verfahren notwendig. Sollte bislang nur ein gesetzlicher Vertreter Kunde bei der IKB Deutsche Industriebank AG sein, wäre eine Legitimation im Rahmen des Postident-Verfahrens für den zweiten gesetzlichen Vertreter erforderlich.
  • Wie funktioniert die Kontoeröffnung im Detail?
    Basis für alle IKB Produkte ist das kostenlose Cashkonto. Das Cashkonto dient als Verrechnungskonto für die Anlagen Ihres Kindes, der Einzahlung von Beträgen in Euro, die angelegt werden sollen, zur Umbuchung von Geldbeträgen zwischen den verschiedenen Anlageunterkonten, der Gutschrift von Erträgen aus Anlagen sowie der Rückzahlung von Beträgen auf ein in Deutschland geführtes Referenzkonto (Girokonto) bei Ihrer Hausbank bzw. der Hausbank Ihres Kindes.

    Minderjährige Kontoinhaber erhalten keinen eigenen Zugang zum Online-Banking. Die Verfügungsberechtigung steht den gesetzlichen Vertretern zu und erlischt mit Volljährigkeit des Minderjährigen.
  • Gibt es einen Mindestanlagebetrag? Wenn ja, wie hoch ist er?
    Der Mindestanlagebetrag beträgt 5.000 Euro.
  • Was ist der Vorteil des Juniorkontos?
    Über das Juniorkonto kann Ihr Kind alle Sparprodukte der IKB in Euro nutzen.
  • Muss mein Kind auf die Zinszahlungen Kapitalertragsteuer zahlen?
    Auch die Zinseinnahmen von Kindern unterliegen der Kapitalertragsteuer. Der Abzug von Steuern und Abgaben erfolgt nicht, wenn Sie der Bank einen Freistellungsantrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung für Ihr Kind im Original vorlegen. Da Kinder genauso wie Erwachsene einen Freibetrag ausnutzen können, sollte ein Freistellungsauftrag für Kinder eingerichtet werden. Bei Minderjährigen müssen die gesetzlichen Vertreter dafür sorgen, dass der Freistellungsauftrag für ihre Kinder vor der Zahlung der Zinsen und in ausreichender Höhe gestellt wird.
  • Was passiert bei Volljährigkeit des Kindes?
    4 Wochen bevor der Minderjährige die Volljährigkeit erreicht, erhält dieser Unterlagen von uns. Der Minderjährige muss die Unterlagen ausfüllen, unterschreiben und sich über das Post-Ident-Verfahren legitimieren lassen.

    Die Zugangsdaten der gesetzlichen Vertreter werden gelöscht, sobald der Minderjährige die Volljährigkeit erreicht hat.
  • Welche Transaktionen sind im Online-Banking möglich?
    Die gesetzlichen Vertreter können bis zum Erreichen der Volljährigkeit des Minderjährigen alle Transaktionen im Online-Banking durchführen.

Haben Sie noch Fragen?

Wir sind für Sie da