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Das Wichtigste auf einen Blick

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen

  • Am meisten gefragt
  • Konto eröffnen
  • Konto verwalten
  • Geld anlegen
  • Steuern
  • Wie eröffne ich ein Konto?
    Voraussetzungen für die Kontoeröffnung sind ein Internetzugang, ein Mobiltelefon und eine gültige E-Mail-Adresse.

    Über den Button "Konto eröffnen" füllen Sie den Kontoeröffnungsantrag online aus. Im Anschluss werden sie auf das POSTID-Portal weitergeleitet. Im POSTID-Portal haben Sie die Auswahlmöglichkeit zwischen dem Postident-Verfahren durch die Postfiliale oder der Video-Legitimation per Videochat. 
    Kurz darauf erhalten Sie ein Schreiben von der IKB, in dem Ihnen u.a. die Daten Ihres IKB Cashkontos (IBAN, BIC) mitgeteilt werden. Ab jetzt können Sie Geldbeträge zur IKB transferieren und dort bequem anlegen.
  • Können auch Gemeinschaftskonten eröffnet werden?
    Gemeinschaftskonten können für maximal zwei natürliche, volljährige Personen geführt werden. Dabei ist jede Person für sich allein verfügungsberechtigt (Oder-Konto).
  • Können auch juristische Personen ein Konto eröffnen?
    Nein, nur natürliche, volljährige Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, können ein Konto eröffnen.
  • Wie funktioniert das PostIdent-Verfahren?
    Die IKB Deutsche Industriebank AG muss bei jeder Kontoeröffnung gemäß den gesetzlichen Vorschriften eine Identifikationsprüfung durchführen. Dazu müssen Sie nicht in die Bank kommen, sondern diese Prüfung erfolgt über das Postident-Verfahren.

    Legitimation in einer Postfiliale
    Zu der Legitimationsprüfung in einer Filiale der Deutschen Post AG Ihrer Wahl bringen Sie bitte die ausgedruckten und unterschriebenen Kontoeröffnungsunterlagen und einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis, z.B. den Personalausweis, mit.

    Legitimation über das PostID-Portal
    Wenn Sie ein neues Einzelkonto eröffnen, leiten wir Sie im Anschluss direkt weiter zum POSTID Portal. Dort können Sie sich alternativ zum Postident-Verfahren online mittels Videochat legitimieren.
    Für unsere Kunden wird die Video-Legitimation von der Deutschen Post durchgeführt.

    Sowohl das Postident-Verfahren durch die Postfiliale als auch die Video-Legitimation sind für Sie kostenfrei.
    Mehr Informationen zur Identifikationsprüfung

  • Wie ändere ich meine Adresse?
    Im Online-Banking können Sie in wenigen Schritten Ihre Adresse ändern.
    1. Loggen Sie sich hierzu in das Online-Banking ein.
    2. Klicken Sie auf den Menüpunkt "Service".
    3. Unter dem Reiter "Persönliche Daten/Zur Übersicht" finden Sie Ihre aktuell hinterlegte Adresse. Klicken Sie den Button "Bearbeiten" um diese Adresse zu ändern.
    4. Bestätigen Sie die Adressänderung mit einer mTAN
  • Kann ich eine abweichende Postadresse angeben?
    Sie haben die Möglichkeit, eine abweichende Versandanschrift anzugeben. Sie erhalten dann Ihre Post an diese Adresse zugeschickt.
    1. Loggen Sie sich hierzu in das Online-Banking ein.
    2. Klicken Sie auf den Menüpunkt Service.
    3. Unter dem Reiter "Persönliche Daten/Zur Übersicht" finden Sie Ihre aktuell hinterlegte Adresse. Mit dem Button "Neu" können Sie eine abweichende Postadresse hinterlegen."
    4. Bestätigen Sie die Adresseingabe mit einer mTAN.
  • Mein Name hat sich geändert. Was ist zu tun?
    Bitte loggen Sie sich zum Online-Banking ein. Unter dem Menüpunkt "Service/Persönliche Daten/Zur Übersicht" können Sie Ihren Namen ändern.

    Bitte schicken Sie das Formular und den dazugehörigen Nachweis an folgende Adresse:
    IKB Deutsche Industriebank AG
    Privatkundenservice
    Postfach 37 43
    90018 Nürnberg
  • Was ist eine Referenzkontoverbindung?
    1. Loggen Sie sich in das Online-Banking ein.
    2. Klicken Sie auf den Menüpunkt "Service"
    3. Unter dem Reiter "Persönliche Daten/Zur Übersicht" können Sie Ihre Bankverbindung ändern.

    Bitte füllen Sie hierzu das Formular "Auftrag zur Änderung des Referenzkontos" aus und unterschreiben es.
    Bitte schicken Sie das unterschriebene Formular an folgende Adresse:
    IKB Deutsche Industriebank AG
    Privatkundenservice
    Postfach 37 43
    90018 Nürnberg

    Aus Sicherheitsgründen ist eine Änderung des Referenzkontos ausschließlich schriftlich möglich.
  • Ich möchte ein Gemeinschaftskonto in ein Einzelkonto umwandeln
    Eine Umschreibung ist leider nicht möglich. Sie können aber ein weiteres Konto als Einzelkonto eröffnen.
  • Ich möchte ein Einzelkonto in ein Gemeinschaftskonto umwandeln
    Eine Umschreibung ist leider nicht möglich. Sie haben aber die Möglichkeit, eine Vollmacht für Ihr Einzelkonto zu beantragen. Dadurch ist gewährleistet, dass eine weitere Ihnen vertraute Personen über das Konto verfügen kann.
  • Wie erteile ich eine Vollmacht?
    Im Online-Banking können Sie in wenigen Schritten eine Vollmacht beantragen.
    1. Loggen Sie sich hierzu in das Online-Banking ein.
    2. Klicken Sie auf "Service/Persönliche Daten/Bevollmächtigte". Hier können Sie die gewünschte Vollmacht beantragen.
    3. Bitte drucken Sie die Formulare aus. Die Formulare müssen von allen Kontoinhabern und vom Bevollmächtigten unterschrieben werden. Der Bevollmächtigte muss sich mit dem Postident-Verfahren legitimieren lassen. Soll für mehrere Personen eine Vollmacht eingerichtet werden, ist für jeden Bevollmächtigten ein eigener Antrag zu stellen.
  • Wie viele Vollmachten können hinterlegt werden?
    Sie können beliebig viele Vollmachten für Ihr Konto beantragen.
  • Ist die Verpfändung eines Kontos durch vertragliche Vereinbarung möglich?
    Nein, die Verpfändung eines Kontos durch eine vertragliche Vereinbarung ist nicht möglich.
  • Wie melde ich einen Todesfall?
    Für die Nachlassbearbeitung schicken Sie bitte das Original bzw. die amtlich beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde an nachstehende Adresse. Bitte nennen Sie uns einen Ansprechpartner für die Nachlassbearbeitung.
    IKB Deutsche Industriebank AG
    Privatkundenservice
    Postfach 37 43
    90018 Nürnberg
  • Wie kann ich mein Konto auflösen?
    Für die Kontoauflösung schicken Sie bitte ein formloses, von allen Kontoinhabern unterschriebenes Schreiben anfolgende Adresse:
    Deutsche Industriebank AG
    Privatkundenservice
    Postfach 37 43
    90018 Nürnberg
  • Welche Funktion hat das IKB Cashkonto
    Das IKB Cashkonto dient als Verrechnungskonto für Ihre IKB Geldanlagen. 

    Um eine IKB Geldanlage abschließen zu können, überweisen Sie im ersten Schritt Guthaben von Ihrem Referenzkonto auf Ihr IKB Cashkonto. Im Anschluss können Sie im Online-Banking die gewünschte Geldanlage abschließen. 

    Bei Fälligkeit Ihrer Geldanlage überweisen wir Ihnen den Anlagebetrag inklusive Zinsen auf Ihr IKB Cashkonto. 

    Bitte beachten Sie, dass das IKB Cashkonto ein unverzinstes Konto ist.
  • Wie hoch ist der maximale Anlagebetrag?
    Für IKB Geldanlagen gilt ein maximaler Anlagebetrag in Höhe von 100.000 Euro pro Kunde. Der maximale Anlagebetrag gilt insgesamt für alle IKB Geldanlagen (Tagesgeld, Festgeld, FestgeldFlex und Auszahlplan). 
    Jedes einzelne Konto wird als eine eigene Kundenbeziehung geführt, unabhängig von der Anzahl der hinterlegten Kontoinhaber. Daher gilt für das Gemeinschaftskonto genauso wie für das Einzelkonto der maximale Anlagebetrag in Höhe von 100.000 Euro.
  • Gibt es einen Mindestanlagebetrag?
    Für IKB Tagesgeld ist keine Mindestanlage erforderlich. 
    Für eine Anlage in Festgeld, FestgeldFlex und Auszahlplan gilt eine Mindestanlage von 5.000 Euro.
  • Meine Geldanlage wird fällig. Was muss ich tun?
    Bis 3 Tage vor Fälligkeit, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Festgeldanlage zu prolongieren. 
    Bei einer Prolongation wird die auslaufende Festgeldanlage erneut angelegt. Dabei können Sie die Laufzeit neu auswählen. 
    Die Prolongation können Sie im Online-Banking hinterlegen. Loggen Sie sich hierzu in das Online-Banking ein. Wählen Sie im Reiter „Geldanlagen“ die auslaufende Festgeldanlage aus und schließen Sie die Prolongation ab. Bestätigen Sie den Abschluss der Prolongation mit der mTAN, die Ihnen per SMS auf Ihr registriertes Mobiltelefon gesendet wird. 

    Falls Sie keine Prolongation abgeschlossen haben, wird Ihnen am Tag der Fälligkeit der Anlagebetrag inklusive Zinsen automatisch auf Ihr IKB Cashkonto überwiesen und steht Ihnen zur freien Verwendung zur Verfügung. Transferieren Sie den Betrag einfach auf Ihr Referenzkonto oder lassen Sie Ihr Geld weiter für sich arbeiten. Eine neue Geldanlage können Sie jederzeit bequem in Ihrem Online-Banking abschließen.
  • Wie kann ich mein Festgeld prolongieren?
    Wir bieten Ihnen zwei verschiedene Prolongationsmöglichkeiten an.
     
    Prolongation:

    Bis 3 Tage vor Fälligkeit, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Festgeldanlage zu prolongieren. 
    Bei einer Prolongation wird die auslaufende Festgeldanlage erneut angelegt. Dabei können Sie die Laufzeit neu auswählen. Für die neue Festgeldanlage gilt der Zinssatz, der am Tag der Neuanlage gültig ist. 
    Die Prolongation können Sie im Online-Banking hinterlegen. Loggen Sie sich hierzu in das Online-Banking ein. Wählen Sie im Reiter „Geldanlagen“ die auslaufende Festgeldanlage aus und schließen Sie die Prolongation ab. Bestätigen Sie den Abschluss der Prolongation mit der mTAN, die Ihnen per SMS auf Ihr registriertes Mobiltelefon gesendet wird. 

    Prolongation mit Zinsschutz 

    Die Prolongation mit Zinsschutz können Sie im Zeitraum von 90 Tagen bis 3 Tage vor Fälligkeit der auslaufenden Festgeldanlage abschließen. 
    Im Unterschied zur Prolongation, verlängern Sie mit der Prolongation mit Zinsschutz Ihre Festgeldanlage verbindlich zu den aktuell gültigen Zinssätzen. Ihr Vorteil: sollten die Zinsen am Tag der Neuanlage höher sein, gilt für Sie dieser höhere Zinssatz.
  • Welche Vorteile bietet die Prolongation mit Zinsschutz?
    Mit der Prolongation mit Zinsschutz, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, bis zu 90 Tagen vor Fälligkeit, Ihre Festgeldanlage verbindlich zu den aktuell gültigen Zinssätzen zu verlängern. Während Sie normalerweise bis zu Ihrer Neuanlage von etwaigen Zinssenkungen betroffen sein könnten, sichern Sie sich mit unserer Prolongation mit Zinsschutz den Zinssatz, der bei Abschluss der Prolongation mit Zinsschutz gültig ist – mindestens! Denn sollten die Zinsen am Tag der Neuanlage höher sein, gilt für Sie dieser höhere Zinssatz. 

    Die Prolongation mit Zinsschutz können Sie im Zeitraum von 90 Tagen bis 3 Tage vor Fälligkeit der auslaufenden Festgeldanlage abschließen.
  • Wie lege ich einen Freistellungsauftrag an?
    Damit Zinserträge nicht direkt versteuert werden, haben Sie die Möglichkeit einen Freistellungsauftrag einzurichten. Die maximale Höhe beträgt 1.000 Euro pro Person bzw. 2.000 Euro für verheiratete Personen.

    Ihren Freistellungsauftrag können Sie im Online-Banking einrichten. Loggen Sie sich hierzu in das Online-Banking ein. Im Reiter Service/Steuer/Bescheinigungen können Sie Ihren Freistellungsauftrag online einrichten.
  • Wie erhöhe ich meinen bestehenden Freistellungsauftrag?
    Eine Erhöhung des Freistellungsauftrag ist jederzeit möglich und wird rückwirkend zum 01.01. berücksichtigt. Evtl. bereits abgeführte Steuern werden wieder gutgeschrieben.
  • Wie reduziere ich meinen bestehenden Freistellungsauftrag?
    Bei einer Reduzierung des Freistellungsauftrags muss dieser höher sein als die Zinsen, die Sie bereits erhalten haben.
  • Bis wann muss ich einen Freistellungsauftrag ändern, damit er für die nächste Zinszahlung berücksichtigt wird?
    Der Freistellungsauftrag muss spätestens einen Tag vor der Zinszahlung im Online-Banking angepasst werden.
  • Auf welchem Weg kann ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen?

    Sollte Ihnen eine Nicht-Veranlassungsbescheinigung vorliegen, können Sie uns diese im Original an folgende Adresse schicken:

    IKB Deutsche Industriebank AG
    Privatkundenservice
    Postfach 3743
    90018 Nürnberg

    Nach Prüfung schicken wir Ihnen die Nichtveranlagungsbescheinigung zurück.

  • Was passiert, wenn die Höhe des FSA nicht ausreicht?
    Falls die Höhe des Freistellungsauftrags nicht ausreicht, werden automatisch die anfallenden Erträge, die nicht über den Freistellungsauftrag verrechnet werden können, versteuert und an das zuständige Finanzamt abgeführt.
  • Wann erhalte ich meine Jahressteuerbescheinigung?
    Der Versand der Jahressteuerbescheinigung erfolgt automatisch und kostenfrei an alle Kunden, die im relevanten Jahr Zinserträge hatten.
    Der Versand erfolgt elektronisch im ersten Quartal des Folgejahres in Ihr Online-Postfach im IKB Onlinebanking.
  • Kirchensteuer
    Die Kirchensteuer auf steuerpflichtige Kapitalerträge (z.B. Zinsen) wird automatisch einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt, wenn sich eine Kirchensteuerpflicht des Kunden aus einem "Kirchensteuerabzugsmerkmal" (KiStAM) ergibt. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich (zwischen dem 01.09. und 31.10.) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihr sogenanntes KiStAM abzufragen (Regelabfrage). Das KiStAM nennt Ihre Zugehörigkeit zu einer Kirchengemeinschaft und den Kirchensteuersatz.
  • Widerruf Abfrage Kirchensteuermerkmal
    Sie können der Übermittlung Ihrer Religionszugehörigkeit an die IKB durch Erklärung gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern widersprechen (Erklärung zum Sperrvermerk unter www.formulare-bfinv.de, Stichwort "Kirchensteuer"). Der Widerspruch muss spätestens am 30.06. beim Bundeszentralamt für Steuern eingehen.

Kontakt

Für Kunden: Die Postbox

Unseren Kunden empfehlen wir die Kontaktaufnahme über die Postbox im Online-Banking. Über diesen Weg können wir Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten.

Kontaktformular

Damit wir Ihre Frage möglichst schnell beantworten können, schicken Sie uns Ihre Nachricht bitte über unser Kontaktformular.

Zusätzlich erreichen Sie uns so:

Postalisch

IKB Deutsche IndustriebankAG
Privatkundenservice
Postfach 3743
90018 Nürnberg


Telefonisch (Mo-Fr 8:00-20:00 Uhr)

0 211 / 73 14 12 00

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