Informationen zur Jahressteuerbescheinigung 2024

Informationen zur Jahressteuerbescheinigung 2024

Hier finden Sie Informationen zur Jahressteuerbescheinigung 2024

  • Was ist eine Jahressteuerbescheinigung?
    In der Jahressteuerbescheinigung sind alle steuerpflichtigen Kapitalerträge eines Jahres Ihrer Konten bei IKB Privatkunden aufgeführt. Sie benötigen diese Bescheinigung, falls Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung die Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) einreichen.
  • Erhalten alle Kunden eine Jahressteuerbescheinigung?

    Die Jahressteuerbescheinigung wird automatisch für alle Kundinnen und Kunden erstellt, bei denen steuerrelevante Transaktionen im abgelaufenen Jahr stattgefunden haben.

  • Auf welchem Weg erhalte ich die Jahressteuerbescheinigung?

    Die Jahressteuerbescheinigung für das Steuerjahr 2024 erhalten Sie im ersten Quartal 2025 automatisch - direkt  in Ihr Online-Postfach. Eine separate Anforderung ist nicht notwendig. Bitte beachten Sie, dass kein zusätzlicher postalischer Versand der Jahressteuerbescheinigung erfolgen wird.

    Wir informieren Sie per E-Mail, sobald die Jahressteuerbescheinigung in Ihrem Online-Postfach zum Abruf bereit steht.

  • Erhalte ich auch eine Jahressteuerbescheinigung, wenn ich meine Konten im Laufe des Jahres geschlossen habe?

    Ja, auch in diesem Fall erhalten Sie eine Jahressteuerbescheinigung. Diese schicken wir Ihnen postalisch zu.

  • Akzeptiert das Finanzamt die Steuerbescheinigung als pdf-Datei?

    Ja, das Finanzamt akzeptiert den Ausdruck der pdf-Datei.

  • Ich habe mein Passwort vergessen. Wie erhalte ich neue Zugangsdaten zum Online-Banking?

    Neue Zugangsdaten können Sie ausschließlich telefonisch über unseren IKB Privatkundenservice beantragen. Sie erreichen uns montags – freitags von 8.00 Uhr – 18.00 Uhr unter folgender Telefonnummer: 0211 73 14 12 00. Die neuen Zugangsdaten werden Ihnen im Anschluss an das persönliche Telefonat postalisch zugeschickt. Bitte planen Sie hierfür 3-4 Werktage ein.

  • Was ist ein Freistellungsauftrag?

    Mit dem Freistellungsauftrag können Sie Ihre Zinserträge vom automatischen Steuerabzug freistellen. Liegt uns kein Auftrag vor, führen wir automatisch 25% Kapitalertragssteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das zuständige Finanzamt ab. Einen Freistellungsantrag können Sie in Ihrem Online-Banking unter dem Menüpunkt "Service/Steuer/Freistellungauftrag" erteilen bzw. ändern. 

  • Wie kann ich einen Freistellungsauftrag neu erteilen oder ändern?

    Für die Einreichung eines Freistellungsauftrags bzw. die Änderung eines bestehenden Freistellungsauftrags melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten zum Online-Banking an. Unter dem Menüpunkt „Service/Steuer/Freistellungsauftrag“ können Sie Ihren Freistellungsauftrag neu erteilen bzw. ändern.

  • Muss ich jedes Jahr einen neuen Freistellungsauftrag einreichen?

    Falls Sie Ihren bestehenden Freistellungsauftrag nicht zeitlich befristet haben, gilt er unverändert auch für die kommenden Jahre. Alle Infos dazu finden Sie in Ihrem Online-Banking unter dem Menüpunkt "Service/Steuer/Freistellungsauftrag". 

Haben Sie noch Fragen?

Wir sind für Sie da