Fragen und Antworten

Alles zu Ihrem Konto und IKB Online-Banking

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Konto eröffnen

  • Wie eröffne ich ein Konto?
    Voraussetzungen für die Kontoeröffnung sind ein Internetzugang, ein Mobiltelefon und eine gültige E-Mail-Adresse.

    Über den Button "Konto eröffnen" füllen Sie den Kontoeröffnungsantrag online aus. Im Anschluss werden sie auf das POSTID-Portal weitergeleitet. Im POSTID-Portal haben Sie die Auswahlmöglichkeit zwischen dem Postident-Verfahren durch die Postfiliale oder der Video-Legitimation per Videochat. 
    Kurz darauf erhalten Sie ein Schreiben von der IKB, in dem Ihnen u.a. die Daten Ihres IKB Cashkontos (IBAN, BIC) mitgeteilt werden. Ab jetzt können Sie Geldbeträge zur IKB transferieren und dort bequem anlegen.
  • Ich bin bereits Kunde – wie eröffne ich ein Konto?
    Eröffnen Sie ein weiteres Konto, z.B. ein Gemeinschaftskonto, über den Button "Konto eröffnen". Hier füllen Sie einen neuen Kontoeröffnungsantrag online aus. Eine erneute Legitimation durch das Postident-Verfahren ist für Sie nicht notwendig.
  • Können auch Minderjährige ein Konto eröffnen?
    Ja, die Eröffnung eines "Juniorkontos" ist durch die gesetzlichen Vertreter möglich. Nutzen Sie hierzu einfach unsere Online-Kontoeröffnung.
  • Können auch juristische Personen ein Konto eröffnen?
    Nein, nur natürliche, volljährige Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, können ein Konto eröffnen.
  • Können auch Gemeinschaftskonten eröffnet werden?
    Gemeinschaftskonten können für maximal zwei natürliche, volljährige Personen geführt werden. Dabei ist jede Person für sich allein verfügungsberechtigt (Oder-Konto).
  • Können wir mit mehreren Personen ein gemeinsames Cashkonto bei der IKB eröffnen?
    Gemeinschaftskonten werden nur für zwei natürliche, volljährige Personen eröffnet.
  • Wie funktioniert das PostIdent-Verfahren?
    Die IKB Deutsche Industriebank AG muss bei jeder Kontoeröffnung gemäß den gesetzlichen Vorschriften eine Identifikationsprüfung durchführen. Dazu müssen Sie nicht in die Bank kommen, sondern diese Prüfung erfolgt über das Postident-Verfahren.

    Legitimation in einer Postfiliale
    Zu der Legitimationsprüfung in einer Filiale der Deutschen Post AG Ihrer Wahl bringen Sie bitte die ausgedruckten und unterschriebenen Kontoeröffnungsunterlagen und einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis, z.B. den Personalausweis, mit.

    Legitimation über das PostID-Portal
    Wenn Sie ein neues Einzelkonto eröffnen, leiten wir Sie im Anschluss direkt weiter zum POSTID Portal. Dort können Sie sich alternativ zum Postident-Verfahren online mittels Videochat legitimieren.
    Für unsere Kunden wird die Video-Legitimation von der Deutschen Post durchgeführt.

    Sowohl das Postident-Verfahren durch die Postfiliale als auch die Video-Legitimation sind für Sie kostenfrei.
    Mehr Informationen zur Identifikationsprüfung

Konto verwalten

  • Wie ändere ich meine Adresse?
    Im Online-Banking können Sie in wenigen Schritten Ihre Adresse ändern.
    1. Loggen Sie sich hierzu in das Online-Banking ein.
    2. Klicken Sie auf den Menüpunkt "Service".
    3. Unter dem Reiter "Persönliche Daten/Zur Übersicht" finden Sie Ihre aktuell hinterlegte Adresse. Klicken Sie den Button "Bearbeiten" um diese Adresse zu ändern.
    4. Bestätigen Sie die Adressänderung mit einer mTAN
  • Kann ich eine abweichende Postadresse angeben?
    Sie haben die Möglichkeit, eine abweichende Versandanschrift anzugeben. Sie erhalten dann Ihre Post an diese Adresse zugeschickt.
    1. Loggen Sie sich hierzu in das Online-Banking ein.
    2. Klicken Sie auf den Menüpunkt Service.
    3. Unter dem Reiter "Persönliche Daten/Zur Übersicht" finden Sie Ihre aktuell hinterlegte Adresse. Mit dem Button "Neu" können Sie eine abweichende Postadresse hinterlegen."
    4. Bestätigen Sie die Adresseingabe mit einer mTAN.
  • Mein Name hat sich geändert. Was ist zu tun?
    Bitte loggen Sie sich zum Online-Banking ein. Unter dem Menüpunkt "Service/Persönliche Daten/Zur Übersicht" können Sie Ihren Namen ändern.

    Bitte schicken Sie das Formular und den dazugehörigen Nachweis an folgende Adresse:
    IKB Deutsche Industriebank AG
    Privatkundenservice
    Postfach 37 43
    90018 Nürnberg
  • Was ist eine Referenzkontoverbindung?
    1. Loggen Sie sich in das Online-Banking ein.
    2. Klicken Sie auf den Menüpunkt "Service"
    3. Unter dem Reiter "Persönliche Daten/Zur Übersicht" können Sie Ihre Bankverbindung ändern.

    Bitte füllen Sie hierzu das Formular "Auftrag zur Änderung des Referenzkontos" aus und unterschreiben es.
    Bitte schicken Sie das unterschriebene Formular an folgende Adresse:
    IKB Deutsche Industriebank AG
    Privatkundenservice
    Postfach 37 43
    90018 Nürnberg

    Aus Sicherheitsgründen ist eine Änderung des Referenzkontos ausschließlich schriftlich möglich.
  • Ich möchte ein Gemeinschaftskonto in ein Einzelkonto umwandeln
    Eine Umschreibung ist leider nicht möglich. Sie können aber ein weiteres Konto als Einzelkonto eröffnen.
  • Ich möchte ein Einzelkonto in ein Gemeinschaftskonto umwandeln
    Eine Umschreibung ist leider nicht möglich. Sie haben aber die Möglichkeit, eine Vollmacht für Ihr Einzelkonto zu beantragen. Dadurch ist gewährleistet, dass eine weitere Ihnen vertraute Personen über das Konto verfügen kann.
  • Wie erteile ich eine Vollmacht?
    Im Online-Banking können Sie in wenigen Schritten eine Vollmacht beantragen.
    1. Loggen Sie sich hierzu in das Online-Banking ein.
    2. Klicken Sie auf "Service/Persönliche Daten/Bevollmächtigte". Hier können Sie die gewünschte Vollmacht beantragen.
    3. Bitte drucken Sie die Formulare aus. Die Formulare müssen von allen Kontoinhabern und vom Bevollmächtigten unterschrieben werden. Der Bevollmächtigte muss sich mit dem Postident-Verfahren legitimieren lassen. Soll für mehrere Personen eine Vollmacht eingerichtet werden, ist für jeden Bevollmächtigten ein eigener Antrag zu stellen.
  • Wie viele Vollmachten können hinterlegt werden?
    Sie können beliebig viele Vollmachten für Ihr Konto beantragen.
  • Ist die Verpfändung eines Kontos durch vertragliche Vereinbarung möglich?
    Nein, die Verpfändung eines Kontos durch eine vertragliche Vereinbarung ist nicht möglich.
  • Wie melde ich einen Todesfall?
    Für die Nachlassbearbeitung schicken Sie bitte das Original bzw. die amtlich beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde an nachstehende Adresse. Bitte nennen Sie uns einen Ansprechpartner für die Nachlassbearbeitung.
    IKB Deutsche Industriebank AG
    Privatkundenservice
    Postfach 37 43
    90018 Nürnberg
  • Wie kann ich mein Konto auflösen?
    Für die Kontoauflösung schicken Sie bitte ein formloses, von allen Kontoinhabern unterschriebenes Schreiben anfolgende Adresse:
    Deutsche Industriebank AG
    Privatkundenservice
    Postfach 37 43
    90018 Nürnberg

Steuern

  • Freistellungsauftrag
    Mit einem Freistellungsauftrag beauftragen Sie Ihre Bank, anfallende Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug freizustellen.

    Liegt kein Freistellungsauftrag vor, werden 25% Kapitalertragsteuer, 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteueran das Finanzamt abgeführt.
  • Freistellungsauftrag einrichten, ändern, löschen
    Für die Einreichung eines Freistellungsauftrags bzw. die Änderung oder Löschung eines bestehenden Freistellungsauftrag stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

    Per Online-Banking
    Bitte melden Sie sich hierzu mit Ihren Zugangsdaten im Online-Banking an. Unter dem Menüpunkt "Service/Steuer/Freistellungsauftrag" können Sie Ihren Freistellungsauftrag bearbeiten.

    Per Post
    Bitte melden Sie sich hierzu mit Ihren Zugangsdaten im Online-Banking an. Unter dem Menüpunkt "Service/Steuer/Freistellungsauftrag" können Sie das benötigte Formular mit dem Button "Freistellungsauftrag per Post" ausfüllen und ausdrucken. Im Anschluss schicken Sie das unterschriebene Formular bitte per Post an:
    IKB Deutsche Industriebank AG
    Privatkundenservice
    Postfach 37 43
    90018 Nürnberg
  • Freistellungsauftrag für Minderjährige einrichten
    Sie können für Ihre minderjährigen Kinder einen Freistellungsauftrag bis zur gesetzlichen Höchstgrenze einreichen.
  • Nichtveranlagungsbescheinigung
    Ihre Nichtveranlagungsbescheinigung benötigen wir im Original. Originale Dokumente schicken wir Ihnen nach Prüfung und Einsicht zurück.
  • Kirchensteuer
    Die Kirchensteuer auf steuerpflichtige Kapitalerträge (z.B. Zinsen) wird automatisch einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt, wenn sich eine Kirchensteuerpflicht des Kunden aus einem "Kirchensteuerabzugsmerkmal" (KiStAM) ergibt. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich (zwischen dem 01.09. und 31.10.) beim Bundeszentralamtfür Steuern (BZSt) Ihr sogenanntes KiStAM abzufragen (Regelabfrage). Das KiStAM nennt Ihre Zugehörigkeit zu einer Kirchengemeinschaft und den Kirchensteuersatz.
  • Widerruf Abfrage Kirchensteuermerkmal
    Sie können der Übermittlung Ihrer Religionszugehörigkeit an die IKB durch Erklärung gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern widersprechen (Erklärung zum Sperrvermerk unter www.formulare-bfinv.de, Stichwort "Kirchensteuer"). Der Widerspruch muss spätestens am 30.06. beim Bundeszentralamt für Steuern eingehen.
  • Jahressteuerbescheinigung
    Der Versand der Jahressteuerbescheinigungen erfolgt bis zum Ende des 1. Quartals des Folgejahres. Bitte beachten Sie, dass Sie nur eine Jahressteuerbescheinigung erhalten, sofern steuerrelevante Transaktionen stattgefunden haben.
  • Wie lege ich einen Freistellungsauftrag an?
    Damit Zinserträge nicht direkt versteuert werden, haben Sie die Möglichkeit einen Freistellungsauftrag einzurichten. Die maximale Höhe beträgt 1.000 Euro pro Person bzw. 2.000 Euro für verheiratete Personen.

    Ihren Freistellungsauftrag können Sie im Online-Banking einrichten. Loggen Sie sich hierzu in das Online-Banking ein. Im Reiter Service/Steuer/Bescheinigungen können Sie Ihren Freistellungsauftrag online einrichten.
  • Wie erhöhe ich meinen bestehenden Freistellungsauftrag?
    Eine Erhöhung des Freistellungsauftrag ist jederzeit möglich und wird rückwirkend zum 01.01. berücksichtigt. Evtl. bereits abgeführte Steuern werden wieder gutgeschrieben.
  • Wie reduziere ich meinen bestehenden Freistellungsauftrag?
    Bei einer Reduzierung des Freistellungsauftrags muss dieser höher sein als die Zinsen, die Sie bereits erhalten haben.
  • Bis wann muss ich einen Freistellungsauftrag ändern, damit er für die nächste Zinszahlung berücksichtigt wird?
    Der Freistellungsauftrag muss spätestens einen Tag vor der Zinszahlung im Online-Banking angepasst werden.
  • Auf welchem Weg kann ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen?

    Sollte Ihnen eine Nicht-Veranlassungsbescheinigung vorliegen, können Sie uns diese im Original an folgende Adresse schicken:

    IKB Deutsche Industriebank AG
    Privatkundenservice
    Postfach 3743
    90018 Nürnberg

    Nach Prüfung schicken wir Ihnen die Nichtveranlagungsbescheinigung zurück.

  • Was passiert, wenn die Höhe des FSA nicht ausreicht?
    Falls die Höhe des Freistellungsauftrags nicht ausreicht, werden automatisch die anfallenden Erträge, die nicht über den Freistellungsauftrag verrechnet werden können, versteuert und an das zuständige Finanzamt abgeführt.
  • Wann erhalte ich meine Jahressteuerbescheinigung?
    Der Versand der Jahressteuerbescheinigung erfolgt automatisch und kostenfrei an alle Kunden, die im relevanten Jahr Zinserträge hatten.
    Der Versand erfolgt elektronisch im ersten Quartal des Folgejahres in Ihr Online-Postfach im IKB Onlinebanking.
  • Kirchensteuer
    Die Kirchensteuer auf steuerpflichtige Kapitalerträge (z.B. Zinsen) wird automatisch einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt, wenn sich eine Kirchensteuerpflicht des Kunden aus einem "Kirchensteuerabzugsmerkmal" (KiStAM) ergibt. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich (zwischen dem 01.09. und 31.10.) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihr sogenanntes KiStAM abzufragen (Regelabfrage). Das KiStAM nennt Ihre Zugehörigkeit zu einer Kirchengemeinschaft und den Kirchensteuersatz.
  • Widerruf Abfrage Kirchensteuermerkmal
    Sie können der Übermittlung Ihrer Religionszugehörigkeit an die IKB durch Erklärung gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern widersprechen (Erklärung zum Sperrvermerk unter www.formulare-bfinv.de, Stichwort "Kirchensteuer"). Der Widerspruch muss spätestens am 30.06. beim Bundeszentralamt für Steuern eingehen.

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